ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VEREINS FÖRDERUNG DES LEBENSMITTELGEWERBES FÜR KARTENKÄUFER DES ZUCKERBÄCKERBALLS


ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Kauf von Eintrittskarten sowie sinngemäß für Sitzplatzkarten und Tortengarantien (in Folge als Karten bezeichnet) für den ZuckerBäckerball. Die AGB gelten unabhängig davon ob Karten über das Print@Home-System oder direkt in der Vorverkaufsstelle des Vereins Förderung des Lebensmittelgewerbes (in Folge als VFL bezeichnet) erworben werden und für alle daraus resultierenden Beziehungen zwischen dem VFL mit deren Kunden/Kundinnen. Der Verkauf von Karten für den ZuckerBäckerball wird über die vom VFL zur Verfügung gestellte Onlineplattform unter www.zuckerbaeckerball.com abgewickelt (auch im Falle von Barkäufen an der Vorverkaufsstelle). Der über die Onlineplattform geschlossene Kaufvertrag kommt somit unmittelbar zwischen Kunden/Kundinnen und dem VFL zustande.

VERTRAGSABSCHLUSS

Das Angebot der Kunden/Kundinnen zum Vertragsabschluss wird erst mit Absenden aller in der Eingabemaske notwendigen Daten wirksam und rechtlich bindend. Unsere Kunden/Kundinnen sind verpflichtet, die erforderlichen Daten korrekt anzugeben. Die Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch den VFL mittels Bestätigung im Kaufprozess sowie durch Übermittlung einer E-Mail bzw. durch Übergabe der Unterlagen bei Barkäufen an der Geschäftsstelle des VFL. Zu diesem Zeitpunkt ist der Vertrag zwischen Kunden/Kundinnen und dem VFL rechtsgültig zustande gekommen. Der VFL behält sich das Recht vor, jederzeit Bestellungen und Verträge zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), sofern Kunden/Kundinnen spezifische, auf die Veranstaltung bezogene Bedingungen des VFL oder des Veranstaltungsortes, auf die im Rahmen des Vorverkaufs explizit hingewiesen wurde, verletzen bzw. zu umgehen versuchen. So etwa beim Verstoß gegen Kartenlimitierungen, beim Verstoß gegen Urkundenbedingungen oder gegen Weiterveräußerungsverbote. Die einseitige Rücktrittserklärung kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge abzüglich anfallender Spesen in Höhe von 20 % (zwanzig Prozent) des Kaufpreises erfolgen.

Mit dem Kauf der Karten akzeptieren Kunden/Kundinnen die am Veranstaltungsort (Wiener Hofburg) geltende Hausordnung. Personen, die nicht den vom Veranstaltungsort oder den vom VFL vorgegebenen Bekleidungsvorschriften entsprechen, kann – ohne Leistung eines Ersatzes – der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt werden. Dies gilt sinngemäß für die Teilnahme an der Ballveranstaltung, wenn der Verstoß gegen die Bekleidungsvorschriften erst nach dem Zutritt zur Veranstaltung offenkundig wird. Rauchen ist am gesamten Veranstaltungsort behördlich untersagt. Personen, die dem Rauchverbot zuwiderhandeln werden von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen und haben keinen Anspruch auf den Ersatz von welchen Kosten auch immer.

BEZAHLUNG

Karten können mit den im Kaufprozess durch die vom VFL angebotenen Zahlungsmethoden bezahlt werden. Jede Karte erhält erst durch vollständige Bezahlung des Kaufpreises seine Gültigkeit.


ZUSTELLUNG UND VERWENDUNG DER KARTEN

Die Karten werden ausschließlich als Print@Home-Karten erstellt und den Kunden/Kundinnen im PDF-Format per E-Mail übermittelt bzw. an der Vorverkaufsstelle übergeben. Der Versand der Karten erfolgt auf Risiko der Kunden/Kundinnen. Die Print@Home-Karte gilt als Zutrittsberechtigung, die als Ausdruck im Format A4 am Einlass des Veranstaltungsorts vorzuweisen ist. Die Kunden/Kundinnen sind verpflichtet, die Karten unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltungstitel, Datum und Uhrzeit, Kartenpreis und -anzahl) zu überprüfen und Reklamationen umgehend, spätestens aber fünf Werktage nach Kauf, dem VFL schriftlich per E-Mail an info@zuckerbaeckerball.com mitzuteilen. Fehlerhafte Lieferungen können bei späterer Reklamation unter Umständen nicht mehr rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn korrigiert werden, sodass der Besuch der Veranstaltung eventuell nicht mehr möglich ist. Der VFL übernimmt für ordnungsgemäß übermittelte Sendungen keine Haftung. Schadenersatzansprüche, die aus der Nichtzustellung von Print@HomeKarten resultieren sollten, können daher vom VFL nicht übernommen werden. Bei Verlust einer Print@Home-Karte kann kein Ersatz geleistet werden. Die Print@Home-Karten dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder weitergegeben werden. Beim Zutritt gilt das Prinzip des ersten Zutrittes (= die Print@Home-Karte, die mit seiner eindeutigen Identifizierung als erste akzeptiert wird ist die Gültige). Nachfolgende Karten mit identer Zutrittsberechtigung – z.B. kopierte Karten – werden durch den Zutritt des ersten automatisch entwertet. Kunden/Kundinnen dürfen von Print@Home-Karten jeweils nur ein Druckexemplar anfertigen. Darüber hinaus sind Kunden/Kundinnen nicht berechtigt weitere Ausdrucke herzustellen oder bereits ausgedruckte Karten zu vervielfältigen, um sich selbst oder Dritten unberechtigten Zutritt zur Veranstaltung zu verschaffen oder um sich bzw. Dritte dadurch unrechtmäßig zu bereichern. Kunden/Kundinnen müssen alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um eine Reproduktion oder Vervielfältigung von Karten durch Dritte auszuschließen. Der VFL behält sich das Recht vor, für unberechtigt reproduzierte oder vervielfältigte Karten, den Ersatz jedweder Schäden aus der Reproduktion bzw. Vervielfältigung (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. Der einmalig verwertbare QRCode auf den Print@Home-Karten wird am Veranstaltungsort vom VFL bzw. deren Bevollmächtigte elektronisch durch entsprechende Code-Scanner entwertet. Karten mit einem bereits entwerteten Code berechtigen nicht zum Zutritt zur Veranstaltung. Der VFL haftet für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch von Print@Home-Karten nicht, es sei denn, dass der Schaden zumindest grob fahrlässig durch den VFL verursacht wurde. Der Weiterverkauf von Print@Home-Karten zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Eine Haftung des VFL für allfällige Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit seitens des VFL ausgeschlossen. Der VFL ist bemüht den Betrieb seiner Website und Software frei von Störungen, Fehlern und Unterbrechungen zu halten, soweit dies technisch nach vernünftigen Maßstäben möglich ist. Jedoch wird nicht dafür gehaftet, dass die Bestellung von Karten über die Website und Software jederzeit möglich ist. Für Schäden aus Störungen, Fehlern und Unterbrechungen haftet der VFL gegenüber Kunden/Kundinnen nur, wenn der VFL diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der VFL übernimmt auch keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder für abhanden gekommene Preise, die im Rahmen der Juxausspielung erworben wurden. Bezüglich der vorwiegend gegen Tortengarantien oder gegen Lose erworbenen Preise sowie für die Damenspende wird empfohlen, diese erst im Rahmen des Verlassens der Veranstaltung an den gekennzeichneten Ausgabestellen abzuholen.

RÜCKGABE UND UMTAUSCH SOWIE ÄNDERUNG ODER ABSAGE DER VERANSTALTUNG

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass bei abgeschlossenen Kartenkäufen kein Stornorecht (einseitiges Rücktrittsrecht) besteht. Gemäß § 5c Absatz 4 Z 1 und 2 KSchG in Verbindung mit § 5f Zif. 7 KSchG sowie den Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetzes besteht kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen im Bereich Freizeitgestaltungen, wenn sich der VFL bei Vertragsabschluss verpflichtet hat, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen. Somit besteht kein Rücktrittsrecht beim Kauf von Karten.

ABSAGE DER VERANSTALTUNG

Minimale zeitliche Verschiebungen sowie andere inhaltliche Änderungen der Veranstaltung berechtigen nicht zu einer Kartenrückgabe, sofern sie geringfügig, zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind. Die Karten behalten jedenfalls ihre Gültigkeit. Dagegen berechtigt eine Absage der Veranstaltung Kunden/Kundinnen gegenüber dem Veranstalter zu einer Kaufpreisrückerstattung, sofern das Verschulden daran beim VFL liegt. In diesem Fall haben Kunden/Kundinnen die Möglichkeit innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen die Karten zurückzugeben, um den vollen Kaufpreis rückerstattet zu bekommen. Sollte die Rückabwicklung nicht innerhalb der angegebenen Zeit begehrt werden, erlöschen die Rückabwicklungsansprüche endgültig.

Das Recht der Rückabwicklung besteht gegenüber dem VFL jedoch dann nicht, wenn der Veranstaltungsort aus welchen Gründen immer unbenutzbar wird. Letzteres gilt insbesondere dann, wenn durch behördliche Maßnahmen die Durchführung der Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt oder eingeschränkt werden muss.

PREISE

Die auf der Website ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer. Für unsere Lieferungen verrechnen wir zusätzlich ein Bearbeitungspauschale, dieses beträgt bei voller Nutzung des Print@Home-Systems EURO 5,00, bei Versandleistungen des Ballbüros EURO 6,00 innerhalb Österreichs, EURO 8,50 innerhalb der EU ausgenommen Österreichs und für Versandleistungen außerhalb der EU EURO 17,00 inklusive gesetzlicher österreichischer Umsatzsteuer.

DATENSCHUTZ

Vom VFL werden grundsätzlich keine Daten an Dritte weitergegeben, ausgenommen sind Fälle in denen dies von Gesetzen gefordert wird, auf Grund eines behördlichen oder gerichtlichen Auftrages zu erfolgen hat, oder dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Daten bleiben so lange gespeichert als dies auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (sieben Jahre auf Grund der steuerrechtlichen Bestimmungen) bzw. zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Nähere Informationen zum Datenschutz werden in der auf der für den Verkauf der Karten zuständigen Website (https://ticketselect.io) in der Datenschutzerklärung für Kunden/Kundinnen ausgeführt.

Mit dem Erwerb von Karten für den ZuckerBäckerball erklären sich Kunden/Kundinnen einverstanden, dass am Ball Film- und Tonaufnahmen sowie Fotos gemacht werden, wobei das Einverständnis sich auch auf die spätere Verwendung dieser Aufnahmen bezieht.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Unwirksame Bestimmungen werden durch diejenigen rechtlich zulässigen Bestimmungen ersetzt, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Der Erfüllungsort für die Lieferung der Eintrittskarten sowie für deren Zahlung ist Wien. Gerichtsstand ist für Unternehmen das sachlich zuständige Gericht in Wien. Rechtliche Streitigkeiten mit Kunden/Kundinnen sind vor ihrem örtlich und sachlich zuständigen Gericht auszutragen.

Wien, am 02.10.2023